§ 23 AlVG (Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung; Voraussetzungen für Zuerkennung; Aufenthaltsbewilligung; Zweck, für den die Aufenthaltsbewilligung gewährt wurde; Pension)
VwGH,12.05.1998, 98/08/0033
Im Beschwerdefall erachtet die bel Beh die Voraussetzungen für die Zuerkennung von Arbeitslosengeld als Pensionsvorschuss deshalb nicht gegeben, weil der Bf eine Aufenthaltsbewilligung mit dem Zweck „Pension“ (also als Ruheständler) besitzt, nicht aber eine der in § 7 Abs 4 AlVG aufgezählten Aufenthaltsberechtigungen.