§ 104 Abs 6 ASVG (Renten und Übergangsgeld; Zahlungsmodalitäten; Änderung der Zahlungsmodalität; Benachrichtigung von Änderung kein Bescheid; weder Leistungs- noch Verwaltungssache)
VwGH 10.03.1998, 98/08/0010
Der Bf erhielt von der PVArb ein an ihn gerichtetes und mit seiner Versicherungsnummer versehenes Schreiben mit folgendem Wortlaut: