§ 36 Abs 2 FrG 1992 (Abschiebungsaufschub, ua wenn sie gem § 37 FrG unzulässig ist; Verwertung der Ergebnisse des Asylverfahrens)
§ 37 Abs 1 FrG 1992 (Abschiebung, Unzulässigkeit bei Gefahr einer unmenschlichen Behandlung oder Strafe oder der Todesstrafe)