§ 17 FrG (Ausweisung; Bedrohung im Heimatstaat kein Hindernis)
§ 37 FrG (Refoulmentverbot; Asylwerber, Einreise über Drittstaat, kein Anhaltspunkt für Verfolgung in den Durchreisestaaten)
§ 6 Abs 1 AsylG 1991 (Asylwerber, direkte Einreise aus Verfolgungsstaat; keine Bestrafung wegen rechtswidriger Einreise oder rechtswidriger Anwesenheit)