§ 19 FrG 1992 (Ausweisung; Schutz des Privat- und Familienlebens; Bestehen eines Freundeskreises)
VwGH 21.04.1998, 96/18/0160
Wenn dem Bf auch einzuräumen ist, dass das Bestehen eines Freundeskreises - entgegen der Ansicht der Beh - vom Begriff des Privatlebens iSd § 19 FrG erfasst ist, ist mit seinem Vorbringen für ihn im Ergebnis nichts gewonnen. Abw.