§ 18 Abs 1 FrG 1992 (Aufenthaltsverbot; Voraussetzungen; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; Gefährdung öffentlicher Interessen; Aufenthalt im Bundesgebiet trotz Aufenthaltsverbotes; Einreise ohne Sichtvermerk)
VwGH 30.04.1998, 96/18/0159