§ 19 FrG 1992 (Ausweisung; Schutz des Privat- und Familienlebens; aufrechte Ehe; unrechtmäßiger Aufenthalt im Bundesgebiet; zweieinhalbjährige Dauer des unrechtmäßigen Aufenthaltes; Eheschließung während unrechtmäßigen Aufenthaltes; öffentliches Interesse an geordnetem Fremdenwesen; Dringend-Geboten-Sein der Maßnahme)
VwGH 21.04.1998, 95/18/0862