§ 1 AsylG 1968 (Flüchtling; wohlbegründete Furcht vor Verfolgung; Teilnahme an Bombenattentat, Strafverfolgung aufgrund politisch motivierter Tathandlungen, Asylrelevanz möglich, Verfolgung von Angehörigen, Maßgeblichkeit bei Gesamtbetrachtung; zeitlicher Konnex, Einzelfallprüfung, jahrelanges Versteckthalten kann noch aktuelle Verfolgungsgefahr begründen, Sri Lanka, Angehöriger der JVP)