vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 22. 4. 1998, 96/01/0963 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1999/909ZfV 1999, 415

§ 1 AsylG 1968 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung; Ghana, Mitglied der CPP)

VwGH 22.04.1998, 96/01/0963

Der Bf (StA Ghana) gab im VerwVerf zu seinen Fluchtgründen iw an, er sei seit 1991 Mitglied der NCCN, einer Unterorganisation der CPP (Konventions-Volkspartei). Dabei handle es sich um eine legale Partei, die aus den alten Parteien durch die Reg neu gegründet worden sei. Der Bf sei in Koforidua Leiter der Öffentlichkeitsarbeit gewesen. In einer Rede am 21. 3. 1992 habe er die Parteichefs der alten regierenden Parteien zum Rücktritt aufgefordert sowie zu einem neuen Anfang in der neuen Partei fair und ohne der bisherigen obligaten Korruption eingeladen. Er sei am 27. 3. 1992 inhaftiert worden. Man habe den Widerruf seiner Rede sowie eine „Sympathieerklärung“ für die Reg verlangt. Man habe ihm die Beistellung des geforderten RA verwehrt. Es sei ihm mitgeteilt worden, dass man ihn in Accra vor Gericht bringen müsse, weil er falsche Aussagen gemacht habe. Er sei während der folgenden Tage wiederholt brutal geschlagen worden. Am 1. 4. 1992 habe ihm ein Korporal mitgeteilt, dass er im Falle der Überstellung nach Accra sicher verurteilt werden würde und „vermutlich, ohne dass es jemals bekannt werden würde, hingerichtet werden würde“. Der Korporal habe ihm angeboten, sich bestechen zu lassen, um dem Bf zur Flucht zu verhelfen. Der Bf habe dies über seine Lebensgefährtin organisiert und es sei ihm am 2. 4. 1992 die Flucht aus dem Gefängnis gelungen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!