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VwGH 22. 4. 1998, 96/01/0987 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1999/910ZfV 1999, 415

§ 1 AsylG 1968 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung, Kosovo-Albaner, Mitglied der LDK, zeitlicher Konnex der Verfolgung bleibt bei Versteckthalten bis zur Flucht aufrecht)

VwGH 22.04.1998, 96/01/0987

Im BeschwFall kam die bel Beh bei Abw des AsylA des Bf (Kosovo-Albaner) ihrer BegrPflicht nicht ausreichend nach. Abgesehen davon, dass der Bf schon in seiner ersten Einvernahme angedeutet hat, dass zw seiner Tätigkeit für die LDK, Teilnahme an Demonstrationen und der befürchteten Verfolgung durch die Beh seines Heimatstaates ein Zusammenhang bestehe, und damit auch zum Ausdruck gebracht hat, dass den Beh seines Heimatstaates seine polit Tätigkeit bekannt war, legte er in dem Sachverhaltsvorbringen vom 22. 3. 1994 samt Vorlage der Ladung zum Kreisgericht Istog diesen Zusammenhang unmissverständl dar. Die behauptete Inhaftierung des Bf zw 14. 9. 1991 bis 19. 9. 1991 samt dabei behaupteten Misshandlungen und Verletzungen ist iZm dem Vorbringen des Bf betr seine polit Betätigung und dem allg bekannten Umstand der Benachteiligung der alban Volksgruppe im Kosovo durch die Beh der „Jugoslawischen Föderation“ grundsätzl geeignet, die Flüchtlingseigenschaft iSd Art 1 Abschn A FlKonv zu begründen. Die bel Beh hat diesen Ausführungen die Glaubwürdigkeit nicht abgesprochen. Sie hat sich ledigl mit den Berufungsausführungen befasst und diesen - trotz Verwendung des Wortes „Glaubhaftmachung“ - offensichtl die Glaubwürdigkeit abgesprochen.

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