§ 7 Abs 3 Stmk FeuerPolG (bestehende bauliche Anlagen, Auftrag zur Bereitstellung von geeigneten Brandmeldeanlagen, Löschanlagen, Löschmitteln, Bedachtnahme auf bauliche Gegebenheiten, Erforderlichkeit im Interesse der Brandsicherheit, wirtschaftliche Zumutbarkeit)
VwGH 20.11.1997, 94/06/0255