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VwGH 25. 2. 1998, 96/12/0379 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1999/870ZfV 1999, 401

§ 91 Abs 2 Vlbg GdBedienstetenG (Waisenversorgungsgenuss für Dauer einer Schul- oder Berufsausbildung; Beurteilung einer „Verzögerung“, Änderung der Rechtslage im Anspruchszeitraum)

VwGH 25.02.1998, 96/12/0379

1. Zutreffend hat die BerufungsBeh erkannt, dass die am 1. 1. 1996 in Kraft getretenen Änderungen des § 91 Abs 2 Vlbg GdbedienstetenG keine Übergangsbest enthält. Unzutreffend ist aber die Auffassung der BerufungsBeh, dass diese Best in der geänderten Fassung im BeschwFall ohne Belang sei. Streitverfangen ist der Zeitraum vom 1. 6. 1995 bis Mai 1996. § 91 Abs 2 leg cit ist also im Zeitraum bis zum Ablauf des 31. 12. 1995 idF vor dieser Nov anzuwenden; für den Zeitraum ab dem 1. 1. 1996 ist aber das Begehren des Bf auf Grundlage der novellierten Fassung zu beurteilen. Eines eigenen, weiteren A des Bf bedurfte es nicht, weil das Verf über den A des Bf vom 31. 10. 1995 ja noch anhängig war.

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