§ 14 Z 1 ZDG idF vor BGBl 1996/788 (Aufschub des ordentlichen Zivildienstes; Zweck; zur Berufsausbildung, nicht zur Weiterbildung; Meisterklasse für Grafik-Design)
VwGH 19.03.1997, 96/11/0244
1. Eine weitere Ausbildung für einen anderen oder für einen höher qualifizierten Beruf eines Zivildienstpflichtigen, der bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung genossen hat, kann einen Aufschub nicht rechtfertigen (VwGH 23.02.1993, 93/11/0001; 23.03.1993, 92/11/0201; 25.01.1994, 94/11/0001; 22.11.1994, 94/11/0266; 30.01.1996, 95/11/0305).