§ 21 Abs 1 erster Satz WRG (Bewilligung zur Gewässerbenutzung, Befristung, Bedingung; Einbringung der Abwässer in eine öffentliche Kanalisationsanlage, wenn vor Befristungsende eine Anschlussmöglichkeit gegeben ist)
VwGH 23.04.1998, 96/07/0030
§ 21 Abs 1 erster Satz WRG (Bewilligung zur Gewässerbenutzung, Befristung, Bedingung; Einbringung der Abwässer in eine öffentliche Kanalisationsanlage, wenn vor Befristungsende eine Anschlussmöglichkeit gegeben ist)
VwGH 23.04.1998, 96/07/0030