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VwGH 2. 4. 1998, 96/20/0792 (WAFFENRECHT)

JudikaturWAFFENRECHTZfV 1999/1140ZfV 1999, 471

§ 17 Abs 2 WaffG (Ausstellung eines Waffenpasses, Verlässlichkeit, Nachweis eines Bedarfes)

§ 18 WaffG (Bedarfsnachweis, Vorliegen besonderer Gefahren außerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen oder eingefriedeten Liegenschaften; am zweckmäßigsten wirksame Begegnung mit Waffengewalt; Tankwart an einer Autobahntankstelle, bereits zweimaliges Opfer von Raubüberfällen)

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