§ 7 KriegsmaterialG (gerichtliche Strafbestimmung; Ein-, Aus- und Durchfuhr von Kriegsmaterial ohne Ausnahmebewilligung durch BMI; Vorfrage ist Kriegsmaterialeigenschaft)
§ 28a Abs 1 WaffenG 1986 (Verbot des Erwerbes, Besitzes und Führens von Kriegsmaterial)