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VwGH 11. 6. 1997, 95/01/0534 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1999/691ZfV 1999, 273

§ 69 Abs 2 AVG (Wiederaufnahme des Verfahrens, 2wöchige Frist ab Kenntnis des WA-Grundes, subjektive Frist, spätestens binnen 3 Jahren nach der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides, objektive Frist, Dartuung der Einhaltung der Frist bereits im Antrag, Fehlen kein Formgebrechen, sondern inhaltlicher Mangel)

VwGH 11.06.1997, 95/01/0534

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