§ 9 Abs 2 VStG (verantwortliche Beauftragte; Bestellung anderer Personen als zur Vertretung nach außen Berufene für best räumlich oder sachlich abgegrenzte Unternehmensbereiche)
§ 9 Abs 4 VStG (Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten, nachweisliche Zustimmung zur Bestellung und zum klar abzugrenzenden Verantwortungsbereich; Anordnungsbefugnis)