§ 34 Abs 1 VwGG (Zurückweisung einer zweiten Beschwerde nach Einstellung des ersten Beschwerdeverfahrens wegen Versäumung der Mängelbehebungsfrist; Beschwerderecht; Verbrauch; Unzuständigkeit des VwGH)
VwGH 28.10.1997, 97/08/0487
Der Bf hat mit Schreiben vom 24. 2. 1997 Beschw gegen den B der Wr LReg erhoben. Das Verf über diese, zur Zl 97/08/0060 protokollierte Beschw wurde gem § 33 Abs 1 iVm § 34 Abs 2 VwGG eingestellt, da der Bf die Frist zur Behebung verschiedener Mängel seiner Beschw versäumt hat.