§ 34 Abs 2 VwGG (Mängelbehebungsauftrag; nur teilweise Erfüllung; Unterlassung der Wiedervorlage des zurückgestellten ursprünglichen Schriftsatzes)
VwGH 14.10.1997, 97/08/0138
Als Zurückziehung einer Beschw iSd § 34 Abs 2 VwGG gilt auch, wenn ein erteilter Auftrag nicht vollständig, sondern nur teilweise befolgt wird. Dies gilt auch für die Unterlassung der Wiedervorlage des zurückgestellten ursprüngl Beschwerdeschriftsatzes (vgl VwGH 14.01.1997, 96/08/0212).