Art 131 Abs 1 Z 1 B-VG (Bescheidbeschwerde, Beschwerdelegitimation; Devolutionsantrag, Zurückweisung, Rechtszug an Oberbehörde auch bei eingeschränktem Instanzenzug in Verwaltungsangelegenheit)
VwGH 17.03.1998, 97/04/0236
Im BeschwFall ist entgegen der dem angef B beigegebenen RM-Belehrung der InstZug deshalb nicht erschöpft, weil gegen die b-mäßige Ablehnung, Abw oder Zurückw eines DevolutionsA durch die OberBeh - ungeachtet eines eingeschränkten InstZuges in der den Gegenstand des Verf bildenden VerwAngelegenheit - der Rechtszug an deren sachl in Betracht kommende OberBeh immer offen steht (VwGH 18.05.1994, 93/09/0261). Weist daher der LH, wie im BeschwFall, einen DevolutionsA in einer Angelegenheit der mittelb BundesVerw zurück, so steht der Rechtszug an den BM offen (Beschl verst Sen VwGH 19.10.1979, VwSlg 9950/A). Zurückw.