§ 46 Abs 3 VwGG (Wiedereinsetzung, gleichzeitig Nachholung der versäumten Handlung)
VwGH 21.01.1998, 97/03/0355
Gem § 46 Abs 3 zweiter Satz VwGG ist die versäumte Handlung gleichzeitig mit dem WE-Antrag nachzuholen. Wird dies unterlassen, so handelt es sich um einen inhaltl Mangel, der einer Verbesserung iSd § 62 Abs 1 VwGG iVm § 13 Abs 3 AVG nicht zugängl ist (VwGH 15.12.1988, 88/08/0223).