§ 12 Abs 1 Z 2 BStFG 1996 (Benützung mautpflichtiger Bundesstraßen A ohne Entrichtung der zeitabhängigen Maut, Verwaltungsübertretung; Auskunft betreffend Mautfreiheit bei Verlassen der Autobahn bei erster Abfahrt bei Einreise aus Ausland keine Auskunft, dass auch bei Auffahrt auf die Autobahn bei der Ausreise Mautfreiheit einträte)
§ 12 Abs 2 BStFG 1996 (ebenso; Subsidiarität gegenüber gerichtlich strafbarer Handlung)