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VwGH 21. 1. 1998, 97/03/0308 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1999/628ZfV 1999, 258

§ 5 Abs 2 StVO (Lenken in alkoholbeeinträchtigtem Zustand; neuerliche Amtshandlung bei weiterer Betretung nach einer 3/4 Stunde)

VwGH 21.01.1998, 97/03/0308

Es lag, als der Bf nach Abschluss der 1. Amtshandlung neuerl beim Lenken des Fahrzeuges angetroffen wurde, eine neue Amtshandlung vor. Mag auch rund eine Dreiviertelstunde vorher eine Atemluftuntersuchung positiv verlaufen sein, so konnte bei der 2. Amtshandlung nicht davon ausgegangen werden, dass damit ein unumstößlicher Beweis für ein Lenken des Fahrzeuges durch den Bf in einem durch Alkohol beeinträchtigten Zustand vorgelegen ist. Die neuerl Aufforderung gem § 5 Abs 2 StVO war daher nicht rechtswidrig (VwGH 25.03.1992, 92/02/0006, 0007). Abw.

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