§ 10 Abs 1 Z 6 StbG (wie oben 97/01/0433)
§ 10 Abs 1 Z 7 StbG (Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft, hinreichende Sicherung des Lebensunterhaltes, Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung, Rechtsanspruch, im Gegensatz zu Sozialhilfeleistungen keine bloße Anknüpfung an Bedürftigkeit, Sicherung des Lebensunterhaltes auch aus diesen Leistungen möglich)