§ 7 Abs 1 StbG (Erwerb der Staatsbürgerschaft, eheliche Kinder mit Geburt, wenn ein Elternteil Staatsbürger)
§ 7 Abs 3 StbG (uneheliche Kinder, bei Geburt, wenn Mutter österreichische Staatsbürgerin ist)
§ 26 StbG (Verlust der Staatsbürgerschaft, erschöpfende Aufzählung insbes nur im Hinblick auf ex nunc-Fälle; ex tunc wirkender Wegfall einer für den Erwerb erforderlichen Voraussetzung; Ehelichkeitsbestreitung, Wegfall der gesetzlichen Vermutung der Ehelichkeit durch Urteil)