§ 10 Abs 1 Z 1 StbG (Verleihung der Staatsbürgerschaft, 10jähriger ununterbrochener Wohnsitz in Österreich)
§ 10 Abs 3 StBG (Absehen vom Erfordernis des 10jährigen Wohnsitzes, Minderjähriger bzw 4jähriger Wohnsitz sowie Vorliegen eines besonders berücksichtigungswürdigen Grundes; besondere Bindung an Österreich, nur bei besonderen Umständen, die das übliche Maß übersteigen, keine, außergewöhnlich gute Deutschkenntnisse)