§ 21 AlVG (Arbeitslosengeld; Bemessung; Bemessungsgrundlage; Jahresbeitragsgrundlage; maßgebliches Jahr; fehlende Beitragsgrundlage aus dem letzten Kalenderjahr)
VwGH 28.10.1997, 97/08/0474
Im BeschwFall ist unbestritten, dass die Bfin das Arbeitslosengeld im ersten Halbjahr des Jahres 1997 geltend gemacht hat, aber auch, dass für das Jahr 1995 keine Beitragsgrundlagen beim HVöSVTr aufscheinen.