§ 67 Abs 10 ASVG (Haftung für Beitragsschuldigkeiten; Bestreitung des Bestehens von Beitragsschuldigkeiten durch Haftenden; Behauptung der falschen Zurechnung von Dienstnehmern zu Gesellschaft durch haftenden Geschäftsführer)
VwGH 28.10.1997, 97/08/0447