§ 68 Abs 2 ASVG (Verjährung der Beiträge; Einforderungsverjährung festgestellter Beiträge; Unterbrechung; zum Zwecke der Hereinbringung getroffene Maßnahme; Kenntnisnahme des Verpflichteten von Maßnahmen; Anfragen an Hauptverband der Sozialversicherungsträger; Zentralmeldeauskünfte; Außendiensterhebungen)
VwGH 30.09.1997, 95/08/0263