§ 67 Abs 4 ASVG (Haftung für Beitragsschuldigkeiten; Betriebsnachfolgehaftung; Erwerb der die wesentliche Grundlage des Betriebes darstellenden Betriebsmittel; Wesentlichkeit der Betriebsmittel; Kriterien für Beurteilung der Wesentlichkeit; Art und Gegenstand des Betriebes; Kraftfahrzeughandel)
VwGH 30.09.1997, 95/08/0248