§ 308 ASVG (Aufnahme in ein pensionsversicherungsfreies Dienstverhältnis; Überweisungsbetrag; Berechnung; Berücksichtigung von Beitragsmonaten; Berücksichtigung von Ersatzmonaten)
VwGH 18.11.1997, 93/08/0253
Mit B vom 15. 12. 1992 stellte die mitbet PVA die Höhe des Überweisungsbetrages gem § 308 Abs 1 ASVG für 259 Beitragsmonate und 48 Ersatzmonate mit S 236.719,20 fest. Dies entsprach den von der Stadt Wien anläßlich der Übernahme der Bfin in das pensionsversicherungsfreie Dienstverhältnis angerechneten Beitrags- und Ersatzmonaten.