§ 8 Abs 1 NÄG (Änderung des Familiennamens, Parteistellung, jedenfalls Antragsteller und in berechtigten Interessen Berührte, keine abschließende Regelung, Parteistellung jenes Elternteils, dem nicht die Obsorge für sein Kind zukommt, ehelicher Vater des Kindes, dessen Namen geändert werden soll)
VwGH 25.06.1997, 96/01/0569