§ 8 Abs 1 NÄG idF BGBl 1995/25 (s o 96/01/0569, keine Parteistellung des Vaters des unehelichen Kindes)
§ 146 Abs 1 ABGB (Pflege des mj Kindes, Wahrung des körperlichen Wohles und der Gesundheit, unmittelbare Aufsicht, Ausbildung)
§ 154 Abs 2 ABGB (Einwilligungen eines Elternteiles, ua Änderung des Vor- oder Familiennamens)