§ 4 AsylG 1991 (Asylerstreckung, Aufhebung des Bescheides betr Nichtgewährung von Asyl an Hauptantragsteller durch VwGH, keine Rechtswidrigkeit des abweisenden Ausdehnungsantragsbescheides)
VwGH 26.02.1998, 97/20/0769
Auch die spätere Aufhebung des die Berufung gegen die Abw des AsylA des Angehörigen abweisenden B durch den VwGH führt nicht zur Rechtswidrigkeit des B, mit dem die Berufung gegen die Abw des AusdehnungsA mangels Asylgewährung an den Angehörigen abgewiesen wurde. Trotz der Rückwirkung des heutigen aufhebenden Erk betr den AsylA der Mutter des Bf, auf den Zeitpunkt der Erlassung des damit aufgehobenen B (§ 42 Abs 3 VwGG) lag zum Zeitpunkt der Erlassung beider Be näml auch nach der rückwirkend neu gestalteten Rechtslage nicht die in § 4 AsylG 1991 vorausgesetzte Asylgewährung (hier an die Mutter des Bf) vor.