§ 1 Z 1 AsylG 1991 (Flüchtling, wohlbegründete Furcht vor Verfolgung; Kurdin in der Türkei, Anschläge gegen Familie)
VwGH 26.02.1998, , 97/20/0768
Die Bf ist Kurdin und Alewitin in der Türkei. Ihr AsylA wurde letztinstanzl abgewiesen. Die Überprüfung des angef B führt schon deshalb zu seiner Aufhebung, weil die bel Beh sich in ihrer E zwar allg auf Ergebnisse des „gesamten Verwaltungsverfahrens“ bezogen hat, konkret aber nur - im letzten Absatz der angef E - mit folgenden Worten auf den Sachverhalt eingegangen ist: