§ 9 Abs 3 AufG (Aufenthaltsbewilligung; Versagung; Quotenplatz)
VwGH 21.05.1997, 96/19/0879
Die Annahme der bel Beh, im vorliegenden Fall wäre für den Bf infolge Erschöpfung der Quote für das Jahr 1994 ein Quotenplatz nicht zur Verfügung gestanden, erweist sich aus nachstehenden Überlegungen als unrichtig Mit V der BReg vom 23. 12. 1994, BGBl 1023/1994, in Kraft getreten am 1. 1. 1995, war die Anzahl der Bew nach dem AufG festgelegt worden, welche für Wien höchstens 4300 im Jahr 1995 zu erteilende Bew vorsah. Die bel Beh hätte in ihrem am 30. 1. 1995 erlassenen B die Rechts- und Sachlage in diesem Zeitpunkt zugrundelegen und daher diese V und die (neu) zur Verfügung stehende Quote berücksichtigen müssen.