§ 10 Abs 1 Z 4 FrG (Sichtvermerksversagung; Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit; unrechtmäßige Einreise und anschließender unrechtmäßiger Aufenthalt; Einreise aufgrund Touristensichtvermerk und unrechtmäßiger Aufenthalt nach dessen Ablauf)
VwGH 08.08.1997, 95/19/1658