§ 30a Oö LBeamtenG (Verwendungszulage; Neubemessung, Änderung des Aufgabengebietes, zeitliche Mehrleistung)
VwGH 22.12.1997, 92/12/0276
Die Zahlung einer Verwendungszulage nach § 30a Abs 2 Oö LBeamtenG liegt trotz Verwendung der Wortfolge „kann gewährt werden“ auch nicht im Ermessen der Beh (VwGH 08.04.1992, 87/12/0114).