§ 5 Abs 1 ZTG (Befugnis eines Ziviltechnikers, Verleihung; österreichische Staatsbürgerschaft und Gleichstellung durch zwischenstaatliche Vereinbarung, Nachweis der Befähigung, kein Ausschlussgrund)
§ 5 Abs 2 Z 2 ZTG (Ausschlussgründe; Anhängigkeit eines Konkurses oder Nichteröffnung eines Konkurses mangels hinreichenden Vermögens)