§ 29 Abs 1 TBO (Bauansuchen; Durchführung einer mündlichen Verhandlung, soweit nicht aus Gründen des § 31 Abs 2 und 3 zurück- oder abzuweisen)
§ 31 Abs 2 und 3 TBO (Nichtbeibringung von Unterlagen trotz Setzung einer Nachfrist, Zurückweisung; Widerspruch zum Flächenwidmungsplan, Bebauungsplan oder örtlichen Bauvorschriften aus Bauansuchen ersichtlich)