§ 5 438 ABGB (Rückwirkung von Gesetzen; Rückwirkung von Novellen; Änderung der Voraussetzungen für bescheidmäßig zuerkannte Leistung; rückwirkende Berichtigung der zuerkannten Leistung aufgrund neuer gesetzlicher Berechnungsgrundlagen)
VwGH 18.11.1997, 97/08/0453