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VwGH 11. 12. 1997, 95/07/0170 (BODENREFORM)

JudikaturBODENREFORMZfV 1999/51ZfV 1999, 56

§ 49 TIR WWSG 1952 (Parteienübereinkommen über die Ausübung der Nutzungsrechte, Genehmigung durch Bescheid; Einigung über Ablösung der Nutzungsrechte in Geld, keine über die Gegenleistung)

VwGH 11. 12. 1997, 95/07/0170

Entscheidend ist, ob das unter SprPunkt II des B der AgrBeh vom 18. 10. 1983 protokollierte und genehmigte Parteienübereinkommen eine ausreichende Basis für die von der bel Beh verfügte Ablösung in Geld hins der Weiderechte darstellt. Aus dem Parteienübereinkommen ist zu ersehen, dass die Parteien grundsätzl eine Ablösung der Nutzungsrecht in Geld beabsichtigten, sich jedoch "ungeachtet der im Übereinkommen festgelegten Ablösung in Geld" vorbehielten, "sich über die Gegenleistung für die Ablösung in anderer Weise zu einigen." Unbestritten ist, dass zw den Parteien des "Übereinkommens" keine derartige Vereinbarung über Art und Höhe der Gegenleistung zustandekam.

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