§ 75 ÄrzteG (Fondsbeiträge, Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit; Gehalt eines Leiters einer Universitätsklinik)
§ 63 Abs 1 VwGG (Beschwerdestattgabe, unverzügliche Herstellung des der Rechtsanschauung des Verwaltungsgerichtshofes entsprechenden Rechtszustandes)