§ 138 WRG (wasserpolizeilicher Auftrag, eigenmächtige Neuerung; Planung von Maßnahmen nicht ausreichend; Möglichkeit der Rechtsbeeinträchtigung erforderlich)
VwGH 13.11.1997, 97/07/0096
Erst geplante, aber noch nicht verwirklichte Maßnahmen können von vornherein nicht Gegenstand eines Auftrages nach § 138 WRG sein, da die Planung von Maßnahmen allein keine eigenmächtige Neuerung darstellt.