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VwGH 26. 5. 1997, 96/17/0480 (WIRTSCHAFTSLENKUNG)

JudikaturWIRTSCHAFTSLENKUNGZfV 1998/2242ZfV 1998, 868

§ 76 Abs 1 MOG (Mitteilung der Einzelrichtmenge, Bindung nur für 1 Jahr, nicht für Folgejahre)

§ 76 Abs 2 MOG idF BGBl 1988/330 (unrichtige Mitteilungen; Feststellung der tatsächlich zustehenden Richtmenge durch die AMA rückwirkend bis zu drei Jahren ab Mitteilung; für Feststellungen mit Auswirkung für die Zukunft kann ohne Bindung auch weiter als drei Jahre zurückgegriffen werden)

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