§ 8 AsylG 1991 (Befristete Aufenthaltsberechtigung; kein Rechtsanspruch auf Erteilung)
§ 68 AVG (Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen; kein Rechtsanspruch auf entsprechendes Tätigwerden der Behörden)
VwGH 18.09.1997, 97/20/0266
§ 8 AsylG 1991 (Befristete Aufenthaltsberechtigung; kein Rechtsanspruch auf Erteilung)
§ 68 AVG (Abänderung und Behebung von Bescheiden von Amts wegen; kein Rechtsanspruch auf entsprechendes Tätigwerden der Behörden)
VwGH 18.09.1997, 97/20/0266