§ 71 Abs 1 Z 1 AVG (Wiedereinsetzung, Fristversäumnis; Berufungsfrist; keine bei nicht Gesetz entsprechender Zustellung mangels Bescheiderlassung)
§ 17 Abs 2 ZustellG (Hinterlegung, Briefkasten; keiner; Zurücklassen an Abgabestelle oder Anbringen an Eingangstür; hier unzulässiges Ablegen auf Kästchen neben Eingangstüre)