§ 68 Abs 1 AVG (Anbringen, Zurückweisungsgrund der entschiedenen Sache, Deckung des Parteibegehrens im Wesentlichen mit dem früheren; Nebenumstände unerheblich)
§ 2 Telekopie-V (Übertragung des Inhaltes von Erledigungen im Wege der Telekopie, ausdrückiche und schriftliche Zustimmung für Zulässigkeit erforderlich, Heilung ist iSd § 7 ZustellG möglich)