§ 66 Abs 4 AVG (Berufung, Entscheidung in der Sache; ausübende Kontrollfunktion der Berufungsbehörde)
VwGH; 18.11.1997, 96/11/0363
Der Bf rügt, die bel Beh habe mit dem angef B den erstinst B bestätigt, obwohl im Zeitpunkt der Erlassung des angef B die im erstinst B festgesetzte Entziehungszeit bereits abgelaufen gewesen sei. Der Bf ist mit diesen Ausführungen auf die stRsp des VwGH betr die von der BerufungsBeh im gegebenen Zusammenhang auszuübende Kontrollfunktion zu verweisen (siehe dazu VwGH verst Sen 28.11.1983, VwSlg 11.237/A). Die bel Beh hat demnach nicht rechtswidrig gehandelt, wenn sie den ErstB trotz Ablaufes der darin verfügten Entziehungszeit bestätigt hat.